Platzordnung für Campingplatz Schöntal (von Sept. 2024)
Der Campingplatz ist für Campinggäste in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September jeden Jahres geöffnet. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt jeder Campinggast, Besucher und Dauercamper (Jahrescamper oder Clubmitglied) diese Platzordnung an.
Sie haben den Anweisungen des Platzwartes oder eines Vorstandsmitgliedes Folge zu leisten. Platzwart und Vorstand sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Sie können Personen bei Verstoß gegen die Platzordnung vom Platz verweisen.
Jeder Gast, egal ob Tagesbesucher oder Urlaubsgast, meldet sich bei Ankunft bitte unaufgefordert bei dem zuständigen Platzwart an. Urlaubsgäste übergeben bitte dem Platzwart Ihren Personalausweis oder die "Camping Card International", damit dieser die Meldeformalität erfüllen kann. Ihre Ausweispapiere erhalten Sie anschließend wieder zurück.
Die Platzgebühren / Gästebeitrag / Strompreise, die Sie als Urlauber oder Tagesgast zu entrichten haben, entnehmen Sie bitte dem Aushang am Infokasten auf der Terrasse des Vereinsgebäudes. Die Abrechnung der Platzmiete erfolgt pro Übernachtung. Es ist nur Barzahlung möglich. Der Stellpaltz ist am Abreisetag bis spätestens 13:00 Uhr zu räumen, ansonsten wird eine weitere Übernachtung berechnet. Die Gemeind Ludwigswinkel erhebt einen Gästebeitrag (Kurtaxe). siehe Gästebeitragssatzung Ludwigswinkel
Bei Ankunft wird Ihnen ein Stellplatz zugewiesen. Ein eigenmächtiger Stellplatzwechsel ist nicht gestattet. Die gekennzeichnetten Fahrwege durfen nur in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) befahren werden.
Der Stromanschluss für den Stellplatz wird vom Platzwart zugeteilt Das eigenmächtige Zusammenschließen des Stromanschlusses mehrerer Plätze ist nicht erlaubt.
Jeder Dauercamper, Besucher oder Urlaubsgast hat sich an den allgemein gültigen Regeln des Anstandes entsprechend zu verhalten. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Auftreten sowie die Sorge für Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht.
Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Dies gilt besonders auch für unsere Bepflanzung. Das Abreißen bzw. Abschneiden von Ästen und Zweigen ist verboten, ebenso das Fällen von Bäumen.
Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben sowie das Errichten von Freigehegen, Zäunen etc. ist nicht gestattet.
Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Container auf dem Campingplatz in der Hütte am Campingplatzeingang. Bitte achten Sie sorgfältig auf die Mülltrennung. Die Entsorgung von Abfällen, die nicht üblicherweise auf dem Campingplatz anfallen, insbesondere Küchenschränke, Elektroschrott, Sperrmüll, Sondermüll und dergleichen oder auch von nicht haushaltsüblichen Mengen, ist verboten. Ein Glascontainer finden Sie außerhalb unseres Platzes 50m in der Waldstraße. In der Zeit vom 1. Okt. bis 30. April (außerhalb der Saison) ist der Müll mit nach Hause zu nehmen. Bei Unklarheiten wenden sie sich an den Platzwart.
Aus Sicherheitsgründen sind offene Feuer auf dem Campingplatz verboten. Offenes Feuer und Grillen mit Holzkohle, ist nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle beim Clubheim erlaubt. Bei Waldbrandgefahr ist auch dies verboten.
Mittagsruhe halten wir von 13:00 bis 15:00 Uhr, Nachtruhe von 22:00 bis 08:00 Uhr. Freitags und samstags gilt die Nachtruhe erst ab 23:00 Uhr. Unterhaltungselektronik ist in diesen Zeiten auf Zimmerlautstärke zu stellen. Jegliche laute Unterhaltung und ruhestörender Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden. Während den Ruhezeiten ist die Anmeldung geschlossen. Die Schranke ist in der Mittagsruhe wärend der Saison geschlossen. Das Tor wird um 22:00 Uhr verschlossen und um 08:00 Uhr wieder geöffnet. Ankommende Gäste, sowie Dauercamper parken während diesen Ruhezeiten in der Saison Ihr Kfz vor dem Campingplatz. In dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.
Rasenmähen ist nur wochentags von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr erlaubt.
Ballspiele aller Art sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
Die Toiletten- und Waschanlagen im Sanitärgebäude sind von jedem Besucher sauber zu halten. Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen die Toiletten- und Waschräume nur in Begleitung der Eltern benutzen. Das Geschirrspülen in den Waschräumen ist nicht erlaubt. Hierfür gibt es eigene Geschirrspülplätze im Außen- und Innenbereich des Sanitärgebäudes. Wasserentnahme ist nur an den dafür vorgesehenen Wasserentnahmestellen gestattet. Die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten wie Wasserkocher, Aufladen von Handys und Akkus, ist im Sanitärgebäude verboten. Außgenommen sind Haartrockner und Rasierer. Ein Waschautomat und Trockner steht gebührenpflichtig während der Saison zur Verfügung. In der Zeit der Raumpflegearbeiten bleiben Toiletten, Wasch- und Duschräume geschlossen. Eine Ersatztoilette steht während dieser Zeit zur Verfügung. Chemietoiletten dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Platz im Sanitärgebäude entleert werden.
Der Stellplatz ist von jedem Gast und Camper in einem einwandfreien und ordentlichen Zustand zu halten.
Das Parken ist auf dem zugeteilten Stellplatz mit einem Kfz erlaubt. Das Autowaschen auf dem Campingplatz ist nicht gestattet.
Das Ableiten von Grauwasser in das Erdreich ist verboten.
Hunde müssen auf dem gesamten Campinggelände angeleint werden, dies gilt auch auf dem eigenen Stellplatz. Hinterlassenschaften müssen beseitigt werden. Gefährliche Hund im Sinne der Landeshundeverordnungen/-gesetze sind auf dem Gelände des Campingplazes verboten. siehe Landesrecht RLP
Personen, die auf dem Campingplatz ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt.
Der Konsum von Cannabis und cannabishaltigen Produkten in den Gebäuden sowie auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes ist untersagt.
Der Camping Clup Pirmasens e.V. haftet nicht für Unfälle, Verletzungen, Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und Diebstähle durch Dritte.
Jeder haftet gesetzlich gegenüber dem Camping Club Pirmasens e.V. für alle von seinem Stellplatz ausgehenden oder von ihm oder seinem Kfz verursachten Sach-, Vermögen- und Personenschäden.
D e r V o r s t a n d